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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Anspruch auf Equal Pay bei Abweichungen vom angewandten Tarifvertrag
§§ 9 Nr. 2, 10 Abs. 4 AÜG a. F.; § 8 Abs. 1, 2 AÜG n. F.
Problempunkt
Der Kläger war aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags seit dem 15.10.2014 bei der beklagten Personaldienstleisterin als Leiharbeitnehmer beschäftigt und verdiente 2.800 Euro brutto monatlich. Dem Arbeitsverhältnis lag ein Formulararbeitsvertrag zugrunde, welcher auf die zwischen dem BAP und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Verträge Bezug nahm.
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