Anspruch auf Equal Pay bei Abweichungen vom angewandten Tarifvertrag
Problempunkt
Der Kläger war aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags seit dem 15.10.2014 bei der beklagten Personaldienstleisterin als Leiharbeitnehmer beschäftigt und verdiente 2.800 Euro brutto monatlich. Dem Arbeitsverhältnis lag ein Formulararbeitsvertrag zugrunde, welcher auf die zwischen dem BAP und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Verträge Bezug nahm. Daneben enthielt der Formulararbeitsvertrag u. a. Regelungen zu Arbeitszeit und Urlaub, die von den maßgeblichen tariflichen Vorschriften abweichen, ohne ausschließlich günstiger für den Kläger zu sein.
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Prof. Dr. Feyzan Ünsal
· Artikel im Heft ·
Rechtliche Grundlagen
Unter Arbeitnehmerüberlassung versteht man die zeitlich begrenzte Überlassung eines Arbeitnehmers durch den
Fraglich war, ob der Kläger einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Einrichtung und Abschluss eines Vertrags einer betrieblichen
Problempunkt
§ 1a Abs. 1a BetrAVG sieht einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung vor. Dieser ist bei neu
Einführung
Das AÜG hat durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vom 21.2.2017 (BGBl. I 2017, S. 258
Ausgangssituation
Die Arbeitsentgelte in der Pflege werden aktuell durch verschiedene Regelungskomplexe beeinflusst. Im Februar 2022
Problempunkt
§ 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG sieht vor, dass die gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten in einem Tarifvertrag von