Anspruch auf Equal Pay bei Abweichungen vom angewandten Tarifvertrag
Problempunkt
Der Kläger war aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags seit dem 15.10.2014 bei der beklagten Personaldienstleisterin als Leiharbeitnehmer beschäftigt und verdiente 2.800 Euro brutto monatlich. Dem Arbeitsverhältnis lag ein Formulararbeitsvertrag zugrunde, welcher auf die zwischen dem BAP und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Verträge Bezug nahm. Daneben enthielt der Formulararbeitsvertrag u. a. Regelungen zu Arbeitszeit und Urlaub, die von den maßgeblichen tariflichen Vorschriften abweichen, ohne ausschließlich günstiger für den Kläger zu sein.
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Prof. Dr. Feyzan Ünsal

· Artikel im Heft ·
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