Auskunft und Kopien zu personenbezogenen Daten
Problempunkt
Der Arbeitnehmer ist bei der Beklagten bereits einige Jahre beschäftigt. Welche Stelle er genau bekleidet, ist zwischen den Parteien im Streit. Darauf fußend hat die Beklagte Schlechtleistungen des Klägers bemängelt, mehrere Abmahnungen ausgesprochen und schließlich gekündigt, nachdem bereits zuvor gerichtliche Auseinandersetzungen über Änderungskündigungen geführt wurden. Der Kläger tritt den Abmahnungen und der Kündigung entgegen. In diesem Zusammenhang macht der Kläger zudem einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

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1 Die Ausgangssituation
Es ist bereits seit der Einführung der DSGVO zu beobachten, dass Beschäftigte den Auskunftsanspruch in
Der Unternehmer hat den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage
Problempunkt
In der Vergangenheit informierte die Arbeitgeberin den Betriebsrat stets darüber, welche Arbeitnehmerinnen ihre