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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Auslegung einer Versorgungsordnung – „Zusage einer Zusage“
§ 1 Abs. 1 BetrAVG
Problempunkt
Die Parteien streiten über Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Der Kläger ist seit dem 1.2.2013 bei der Beklagten beschäftigt, zunächst aufgrund eines bis zum 31.1.2015 sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags vom 14.12.2012. Bei Abschluss dieses Arbeitsvertrags hatte der Kläger das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet.
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