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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Ausschlussfristenklausel

§§ 305 ff., 203 Satz 1 BGB

Problempunkt

Der Kläger macht Prämienansprüche aus den Jahren 2014 und 2015 geltend. Gemäß seinem am 20.2.2012 abgeschlossen Arbeitsvertrag erhält er eine leistungsabhängige Prämie, die ab dem Jahr 2014 bis zum 31.3. des jeweiligen Folgejahres zahlbar ist.

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