Außerordentliche Kündigung – Anhörung des Betriebsrats
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1982 als Konstruktionsingenieur beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag nimmt Bezug auf die jeweils für den Betrieb geltenden Tarifverträge der Metallindustrie (MTV M+E NRW). Am 7.3.2018 kündigte die Beklagte nach Anhörung und Zustimmung des Betriebsrats das Arbeitsverhältnis der Parteien außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich zum 31.10.2018. Der Kläger erhob rechtzeitig Klage. Es bestehe kein Kündigungsgrund, die Beklagte habe die Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht gewahrt und den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört.
Weiterlesen mit AuA-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-Digital oder AuA-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Volker Stück

◂ Heft-Navigation ▸
Problempunkt
Die Arbeitgeberin kündigte einem Arbeitnehmer nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit außerordentlich, hilfsweise ordentlich, weil er den
Problempunkt
Der Kläger war bei einem als GmbH betriebenen Sportverein befristet auf zwei Jahre unter Ausschluss der ordentlichen
Problempunkt
Ein seit mehreren Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigter Arbeitnehmer war von 1961 bis 1966 inoffizieller Mitarbeiter desHat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen und hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben
Problempunkt
Bei einer Betriebsratswahl wurden bereits zuvor ordentlich gekündigte Arbeitnehmer als Mitglieder und Ersatzmitglieder gewählt. Der
Ein Mitarbeiter der beklagten Arbeitgeberin war über einen die Entgeltfortzahlung überschreitenden Zeitraum fortlaufend krankheitsbedingt