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Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Außerordentliche Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs bei Geltendmachung einer unbegründeten Forderung

§§ 626, 241 Abs. 2 BGB

● Problempunkt

Eine Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs setzt eine bewusst wahrheitswidrige Behauptung über Tatsachen voraus. Eine solche kann auch im Falle der Geltendmachung einer Forderung vorliegen.

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