bAV: Zur Wirksamkeit einer Mindestehedauerklausel
Problempunkt
Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob die Witwe von der ehemaligen Arbeitgeberin ihres verstorbenen Ehemannes eine Witwenrente beanspruchen konnte. Der vom Verstorbenen unterzeichnete Pensionsvertrag beinhaltete u. a. die Regelung, dass keine Witwenrente gewährt wird, wenn der Mitarbeiter die Ehe in den letzten zwölf Monaten vor seinem Tod geschlossen hat, es sei denn, er ist an den Folgen eines nach der Eheschließung erlittenen Unfalls oder an einer erst nach der Eheschließung eingetretenen Krankheit gestorben. Die Witwe und der Mitarbeiter hatten ca. vier Monate vor dessen Tod geheiratet.
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Joachim H. Kaiser

Dr. Uwe Jocham

· Artikel im Heft ·
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