Befristete Arbeitszeiterhöhung in der Wissenschaft

§ 307 Abs. 1BGB; § 2WissZeitVG

Die Befristung einer Arbeitszeiterhöhung bei wissenschaftlichem Personal unterliegt einer Vertragsinhaltskontrolle nach dem AGB-Recht. Die Bestimmungen des WissZeitVG sind weder direkt noch entsprechend anwendbar, fließen jedoch als Wertungsmaßstab in die Vertragsinhaltskontrolle ein.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 28.5.2024 – 9 AZR 352/22

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Bild: bennetsteiner/stock.adobe.com
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●Problempunkt

Die Klägerin hat drei Kinder und war zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin bei der Beklagten tätig. Im Anschluss wurde sie mit vier weiteren Arbeitsverträgen unter Bezugnahme auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) fortlaufend weiter beschäftigt. Sodann vereinbarten die Parteien ein unbefristetes Arbeitsverhältnis für wissenschaftliche Dienstleistungen mit einer halben Stelle und einer befristeten Aufstockung der Arbeitszeit auf Vollzeit. Diese Befristung wurde durch sechs Änderungsverträge weiter verlängert.

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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FOM Hochschule Bremen, Direktor KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht, Hamburg

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Befristete Arbeitszeiterhöhung in der Wissenschaft
Seite 56
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