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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Befristete Arbeitszeiterhöhung in der Wissenschaft
§ 307 Abs. 1BGB; § 2WissZeitVG
Problempunkt
Die Klägerin hat drei Kinder und war zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin bei der Beklagten tätig. Im Anschluss wurde sie mit vier weiteren Arbeitsverträgen unter Bezugnahme auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) fortlaufend weiter beschäftigt.
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