Problempunkt
Die klagende Arbeitnehmerin begehrt die Entfristung ihres Arbeitsvertrags. Die Diplomingenieurin ist Mutter zweier Kinder und war etwas mehr als neun Jahre auf der Grundlage von fünf aufeinanderfolgenden mit der beklagten Bundesrepublik geschlossenen befristeten Arbeitsverträgen bei dieser beschäftigt. Die Tätigkeit erfolgte bei der Bundesanstalt für Straßenwesen als einer Forschungseinrichtung des Bundes. Das letzte Arbeitsverhältnis wurde nach den Vorschriften des WissZeitVG zur Förderung der wissenschaftlichen Qualifizierung der Klägerin bis zum Ende des Jahres 2019 befristet.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
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