Benachteiligung wegen des Alters im Sozialplan?

§ 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG

Schadensersatzansprüche wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters durch die Herausnahme von Beschäftigten in Altersteilzeit aus dem persönlichen Anwendungsbereich eines Sozialplans sind nicht gegen das abgebende, sondern gegen das übernehmende Unternehmen zu richten.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 16.12.2021 – 8 AZR 303/20

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der klagende Arbeitnehmer begehrt die Zahlung von Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters. Die beklagte Arbeitgeberin ist als Gesellschaft einem Konzerngeflecht zugehörig und von konzerninternen Umstrukturierungen betroffen. Der Kläger ist langjährig bei der Beklagten beschäftigt und befindet sich bereits in Altersteilzeit.

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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FOM Hochschule Bremen, Direktor KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht, Hamburg

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Benachteiligung wegen des Alters im Sozialplan?
Seite 59
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