Betriebsbedingte Kündigung und Unternehmerentscheidung
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Der Kläger war seit dem Jahr 2018 bei der Beklagten angestellt, zuletzt im Vertrieb als „Vice President & Country Manager Germany“. Der Arbeitgeber kündigte am 11.5.2020 zum 30.6.2020, weil die Aufgaben des im Salesbereich tätigen Arbeitnehmers infolge einer unternehmerischen Entscheidung zur Vertriebsstruktur künftig nicht mehr im eigenen Betrieb, sondern von einem konzernangehörigen ausländischen Drittunternehmen, der M Ltd., erledigt werden sollten. Dadurch entfalle u. a. der Arbeitsplatz des Klägers künftig ersatzlos.
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Problempunkt
Der 1963 geborene Kläger ist seit dem 1.6.2021 als Hausmeister bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgänger als
Hintergrund
Arbeitgeber sind beim Personalabbau wegen der strengen Voraussetzungen betriebsbedingter Kündigungen regelmäßig der
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung und einen Schadensersatzanspruch.
Die Klägerin war
Das BAG befasst sich folglich regelmäßig mit der Ablösung von Versorgungsordnungen nach den Grundsätzen der sog. „Drei-Stufen-Theorie“
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten zunächst in deren Betrieb in H als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt. Die
Problempunkt
Die beklagte Arbeitgeberin ist ein Handels- und Vertriebsunternehmen mit einem Betrieb in C-Stadt, in dem die Klägerin im