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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Betriebsbedingte Kündigung wegen Personaleinsparung
§ 1 Abs. 2, 3 KSchG
Problempunkt
Der 1963 geborene Kläger ist seit dem 1.6.2021 als Hausmeister bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgänger als Hausmeister in Vollzeit für 2.150 Euro/Monat beschäftigt. Die Beklagte betreibt mehrere Hotels. Am 1.7.2023 fand ein Betriebsübergang auf die Beklagte statt. Der Kläger war als einziger Hausmeister in der Betriebsstätte beschäftigt.
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