Betriebsbedingte Kündigung wegen Personaleinsparung

§ 1 Abs. 2, 3 KSchG

Wenn die unternehmerische Entscheidung im Wesentlichen nur darin besteht, Personal einzusparen, muss der Arbeitgeber seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen, damit das Gericht überprüfen kann, ob die Kündigung missbräuchlich ausgesprochen worden ist.

(Leitsatz des Bearbeiters)

ArbG Erfurt, Urteil vom 23.4.2024 – 6Ca40/24

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Bild: beeboys/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der 1963 geborene Kläger ist seit dem 1.6.2021 als Hausmeister bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgänger als Hausmeister in Vollzeit für 2.150 Euro/Monat beschäftigt. Die Beklagte betreibt mehrere Hotels. Am 1.7.2023 fand ein Betriebsübergang auf die Beklagte statt. Der Kläger war als einziger Hausmeister in der Betriebsstätte beschäftigt. Mit Schreiben vom 11.10.2023 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 15.11.2023. Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage. Er meint, die Kündigung sei nicht sozial gerechtfertigt und es fehle ein dringendes betriebliches Erfordernis.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Betriebsbedingte Kündigung wegen Personaleinsparung
Seite 59
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Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Der Kläger war seit dem Jahr 2018 bei der

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Der Kläger begehrt eine Entschädigung nach dem AGG. Er war bei dem Beklagten als Hausmeister beschäftigt. Seine Tätigkeit

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Der Kläger ist ausgebildeter Schlosser und bei der beklagten Stadt seit 2015 im Jobcenter als Fachassistent des inneren Dienstbetriebs

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Der Kläger war zunächst bis zum 31.1.2019 Hausmeister bei einer Berliner Universität, sodann ab dem 1.2.2019 bis zum 31.7.2022 (ebenfalls

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Der Kläger ist bei der Beklagten, einem Gymnasium, als Hausmeister tätig. Er kann per Bedienebene eines softwarebasierten Systems die

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Problempunkt

Der Arbeitgeber ist eine Bank mit Sitz in Wuppertal und mehreren Niederlassungen, u. a. in Berlin. Die Arbeitnehmerin war