Problempunkt
Am 19.2.1993 wurde die 1985 gegründete und im Bereich des Gelegenheitsflugverkehrs (Charterflüge) tätige Gesellschaft Air Atlantis SA (im Folgenden: AIA) aufgelöst. Dabei wurde den Klägern des Ausgangsverfahrens im Rahmen einer Massenentlassung gekündigt. Ab dem 1.5.1993 begann die Gesellschaft TAP, die Hauptaktionärin von AIA war, einen Teil der Flüge auszuführen, zu deren Durchführung sich AIA für die Zeit vom 1.5. bis zum 31.10.1993 verpflichtet hatte. TAP führte auch eine Reihe von Charterflügen durch. Zu diesem Zweck verwendete TAP einen Teil der Betriebsausstattung der AIA, insbesondere vier Flugzeuge.
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Dr. Laura Bürgel
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Inhaltlichen Gegenstand des Verfahrens bildete ein Vorabentscheidungsersuchen des Bezirksgerichts Krakau (Polen)
Problempunkt
Der Kläger im Ausgangsverfahren war Leiharbeitnehmer bei dem beklagten Personaldienstleister. Auf das Arbeitsverhältnis
Arbeitnehmerdatenschutz in Europa und Deutschland (status quo)
Wenige Rechtsgebiete sind in den letzten Jahren so stark von Europa
Woraus ergeben sich die Auskunftsansprüche?
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jede Person das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer
Existiert eine einheitliche Definition des Begriffs Hinweisgeber?
Ergebnisse
Fangen wir mit denen an, denen es richtig schlecht geht. In unserer Studie sehen 11 % der 2.500 befragten Erwerbstätigen in