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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Betriebsvereinbarung als datenschutzrechtliche Grundlage
Art. 5, 6, 9, 88 DSGVO
Problempunkt
Der Arbeitnehmer MK der deutschen K GmbH, die zum D-Konzern gehört, der auch Vorsitzender des Betriebsrats ist, hatte Klage eingereicht, weil seine personenbezogenen Daten bei der Einführung einer neuen, cloud-basierten Software (Workday) seiner Auffassung nach unrechtmäßig verarbeitet wurden.
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