Betriebsvereinbarung als datenschutzrechtliche Grundlage
●Problempunkt
Der Arbeitnehmer MK der deutschen K GmbH, die zum D-Konzern gehört, der auch Vorsitzender des Betriebsrats ist, hatte Klage eingereicht, weil seine personenbezogenen Daten bei der Einführung einer neuen, cloud-basierten Software (Workday) seiner Auffassung nach unrechtmäßig verarbeitet wurden. Vorher wurde mit SAP gearbeitet, insbesondere zu Abrechnungszwecken, wozu es mehrere Betriebsvereinbarungen gab. Das Unternehmen hatte zuvor mit dem Betriebsrat im Rahmen eine (Duldungs-)Betriebsvereinbarung Workday vereinbart, welche Daten in der neuen Software verwendet werden dürfen.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Einleitung
„Workation“ (eine Mischung aus „work“ und „vacation“) ist einer der derzeit signifikantesten Trends im Kontext Global
Nichtigkeit der Betriebsratswahl
Zunächst stellt sich – nicht nur für den Arbeitgeber – die Frage, ob die Wahl überhaupt wirksam ist. War sie
Zahlen, Daten und Fakten
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit konsumieren 9 Mio. Menschen in Deutschland Alkohol in einer problematischen
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 1998 Versicherungskauffrau bei der Beklagten in C. mit 39 Wochenstunden. Dort waren die
Problempunkt
Die Arbeitgeberin entwickelt und vertreibt Software für die Automobilindustrie. Sie gehört zu dem internationalen D
Das Hausrecht
Der Arbeitgeber hat das Hausrecht im Betrieb, d. h. entscheidet über den Zutritt, wobei er sich nicht diskriminierend i. S. d. AGG