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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Betriebsvereinbarung und allgemeines Persönlichkeitsrecht

§ 75 Abs. 2 BetrVG; Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG

Problempunkt

Die Beteiligten streiten über die Einladung des Betriebsrats zu Personalgesprächen, die „disziplinarische“ Maßnahmen zum Gegenstand haben. Der Arbeitgeber betreibt ein Berufsförderungswerk, bei dem der antragstellende Betriebsrat gebildet ist. Die Beteiligten haben eine Rahmenbetriebsvereinbarung (RBV) geschlossen, die u. a. regelt:

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