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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Beweislastumkehr bei der Risiko- und Gefährdungsbeurteilung von Nachtarbeit
Art. 267 AEUV; RL 92/85/EWG; § 5 ArbSchG;RL 2006/54/EG; §§ 5, 9, 10, 14 MuSchG
Problempunkt
Die Klägerin ist bei einer Sicherheitsfirma in Spanien beschäftigt. Nach der Geburt ihres Sohnes wurde sie als Sicherheitsbedienstete in einem Einkaufszentrum eingesetzt. Ihre Arbeitszeit ist in achtstündigen Wechselschichten organisiert, die z.T. in den Nachtstunden liegen.
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