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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Beweislastumkehr bei der Risiko- und Gefährdungsbeurteilung von Nachtarbeit

Art. 267 AEUV; RL 92/85/EWG; § 5 ArbSchG;RL 2006/54/EG; §§ 5, 9, 10, 14 MuSchG

Problempunkt

Die Klägerin ist bei einer Sicherheitsfirma in Spanien beschäftigt. Nach der Geburt ihres Sohnes wurde sie als Sicherheitsbedienstete in einem Einkaufszentrum eingesetzt. Ihre Arbeitszeit ist in achtstündigen Wechselschichten organisiert, die z.T. in den Nachtstunden liegen.

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