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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Unwirksamkeit einer Catch all Klausel zur Verschwiegenheit
§ 307 BGB; Art. 12 GG; §§ 2, 6 Abs. 1 GeschGehG
● Problempunkt
Die Klägerin ist eine führende Herstellerin von Füllmaschinen für Lebensmittel und Getränke sowie des dazu passenden Verpackungsmaterials. Hierbei handelt es sich um Verpackungsmäntel (sog. Sleeves), die die Klägerin auf automatischen Faltschachtelklebemaschinen (AFK-Maschinen) in einer Menge von zuletzt ca. 34 Milliarden Stück pro Jahr produziert.
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