Problempunkt
Die Beklagte ist eine gesetzliche Krankenkasse. Im Frühjahr 2017 schrieb sie für ihr Team im Bereich Gesundheitsmanagement eine Stelle als „Mitarbeiter DRG-Abrechnung und Qualitätssicherung (m/w)“ aus. Die Vergütung der ausgeschriebenen Stelle lag bei 3.383 Euro brutto/Monat. Der Kläger bewarb sich auf die ausgeschriebene Stelle. In seinen Bewerbungsunterlagen war ein deutlicher Hinweis darauf vorhanden, dass er mit einem GdB von 50 schwerbehindert ist. Nach § 82 Satz 2 SGB IX a. F. bzw. § 165 SGB IX n. F. müssen schwerbehinderte Menschen bei einem öffentlichen Arbeitgeber (§ 71 Abs. 3 SGB IX a. F.; § 154 SGB IX n.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Volker Stück
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger hatte sich als studierter Wirtschaftswissenschaftler für eine von der Beklagten ausgeschriebene Stelle
Öffentliche Arbeitgeber können die Pflicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber nicht als entbehrlich ansehen. Selbst wenn eine
Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft hatte die Stelle „Stellvertretender Vorstandsvorsitzender (m/w/d)“ ausgeschrieben. Hierauf bewarb sich ein 61
Problempunkt
Die Beklagte ist eine öffentliche Arbeitgeberin und hatte eine Stelle ausgeschrieben, auf welche sich der Kläger
Problempunkt
Ein Heizungsunternehmen veröffentlichte über das Internetportal eBay-Kleinanzeigen eine Stellenausschreibung. Darin war
Noch kein Ende des Gender Pay Gap
Obwohl der Gender Pay Gap seit einigen Jahren ein sehr präsentes Thema ist und das