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AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Biometrische Arbeitszeiterfassung erfordert Einwilligung

Art. 9 DSGVO; Art. 31 GRCh; §§ 22, 26 BDSG; § 5 ArbSchG; § 3 ArbMedVV

Problempunkt

Der Kläger war beim beklagten Arbeitgeber –einem Betreiber einer radiologischen Praxis – als medizinisch-technischer Radiologieassistent beschäftigt. Eine Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten sowie etwaiger Einsatzwünsche wurde zunächst mittels handschriftlicher Eintragungen sämtlicher Arbeitnehmer in ausgedruckten Dienstplanformularen vorgenommen.

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