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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
BR-Wahl wirksam auch bei weniger Kandidaten
§ 9 BetrVG
Problempunkt
Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik. Dort sind i. d. R. 170 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Staffelung nach § 9 BetrVG sieht bei solch einer Betriebsgröße einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor, wie auch das Wahlausschreiben angab. Bei der im Frühjahr 2022 eingeleiteten Betriebsratswahl hatten jedoch nur drei Arbeitnehmerinnen kandidiert.
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