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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Bühne: Befristung wegen Eigenart der Arbeitsleistung
§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG
Problempunkt
Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann insbesondere im verfassungsrechtlich geschützten Bereich der Kunst- sowie der Rundfunkfreiheit durch die Eigenart der Arbeitsleistung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 TzBfG) gerechtfertigt sein.
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