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AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Bühne: Befristung wegen Eigenart der Arbeitsleistung

§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG

Problempunkt

Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann insbesondere im verfassungsrechtlich geschützten Bereich der Kunst- sowie der Rundfunkfreiheit durch die Eigenart der Arbeitsleistung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 TzBfG) gerechtfertigt sein.

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