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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Datenschutz ist kein Tatenschutz

§§ 87 Abs. 1 Nr. 6, 76 Abs. 1 BetrVG

Problempunkt

Der Arbeitgeber ist ein Juwelier. Der Beteiligte zu 1. ist der für den Betrieb gewählte Betriebsrat. In den vier Ladengeschäften (sog. Filialen) dieses Betriebes sind Kameras installiert. Hierzu existiert eine zwischen den Betriebsparteien 2019 abgeschlossene Betriebsvereinbarung „Kameraüberwachung“ (BV).

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