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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Datenschutzverstoß: Wann liegt ein immaterieller Schaden vor?

Art. 5, 24, 32, 82 VO (EU) 2016/ 679

Problempunkt

Der Kläger hatte im Media Markt ein Elektrohaushaltsgerät erworben. Das Unternehmen erstellte hierzu einen Kauf-und Kreditvertrag mit personenbezogenen Daten des Klägers. Irrtümlich wurden bei der Warenausgabe das bestellte Gerät und die Vertragsunterlagen einem anderen Kunden übergeben.

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