Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Datenschutzverstoß: Wann liegt ein immaterieller Schaden vor?
Art. 5, 24, 32, 82 VO (EU) 2016/ 679
Problempunkt
Der Kläger hatte im Media Markt ein Elektrohaushaltsgerät erworben. Das Unternehmen erstellte hierzu einen Kauf-und Kreditvertrag mit personenbezogenen Daten des Klägers. Irrtümlich wurden bei der Warenausgabe das bestellte Gerät und die Vertragsunterlagen einem anderen Kunden übergeben.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
