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ARBEITSRECHT
Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit
Equal Pay
Frauen und Männer haben in der Europäischen Union ein Recht auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit (Grundsatz gleichen Entgelts). Dieses Recht ergibt sich aus Art. 157 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem Diskriminierungsverbot nach Art. 4 der RL 2006/54/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie).
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