Datenverarbeitung im Konzern – Entschädigung
Problempunkt
Die Parteien streiten über Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach der DSGVO. Anlass des Rechtsstreits ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten der Klägerin, einer AT-Angestellten, durch den beklagten Arbeitgeber, ein Krankenhaus, innerhalb eines Klinikverbunds an eine Gesellschaft zur Geschäftsführung von Krankenhausträgergesellschaften und im Krankenhausbereich tätigen Dienstleistungsgesellschaften (AKG). Die AGK übernahm Aufgaben der Organisation, des Managements und des Personalcontrollings im Klinikverbund, war jedoch nicht personalverwaltende Stelle.
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Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden
●Problempunkt
Der Arbeitnehmer MK der deutschen K GmbH, die zum D-Konzern gehört, der auch Vorsitzender des Betriebsrats ist, hatte
Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit
Der neu geschaffene § 79a Satz 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat bei der
Vor dem LAG Baden-Württemberg klagte ein Werbetechniker auf immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und
● Problempunkt
Zu allen Arbeitnehmern, die ein Arbeitgeber beschäftigt, verarbeitet er in erheblichem Umfang personenbezogene Daten
● Problempunkt
Der Kläger war als Verkaufsleiter angestellt. Der Beklagte ist Betriebsratsvorsitzender. Von September 2022 bis Juli