Datenverarbeitung im Konzern – Entschädigung
Problempunkt
Die Parteien streiten über Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach der DSGVO. Anlass des Rechtsstreits ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten der Klägerin, einer AT-Angestellten, durch den beklagten Arbeitgeber, ein Krankenhaus, innerhalb eines Klinikverbunds an eine Gesellschaft zur Geschäftsführung von Krankenhausträgergesellschaften und im Krankenhausbereich tätigen Dienstleistungsgesellschaften (AKG). Die AGK übernahm Aufgaben der Organisation, des Managements und des Personalcontrollings im Klinikverbund, war jedoch nicht personalverwaltende Stelle.
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Anspruchsinhalt
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Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit
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Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden
Vor dem LAG Baden-Württemberg klagte ein Werbetechniker auf immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und
Arbeitnehmerdatenschutz in Europa und Deutschland (status quo)
Wenige Rechtsgebiete sind in den letzten Jahren so stark von Europa
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Unternehmen der Werbetechnikbranche, bis zum 30.4.2019 als Werbetechniker im Bereich Folierung