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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Definition und Kostenerstattung für Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Art. 9 RL 90/270/EWG
Problempunkt
Ein Beschäftigter einer Behörde in Rumänien, der überwiegend am PC arbeitete, hatte die Kostenübernahme für eine neue Korrekturbrille i. H. v. ca. 530 Euro für Gläser, Gestell und Arbeitsleistung beantragt. Er hatte nach einer starken Verschlechterung seines Sehvermögens eine entsprechende fachärztliche Verordnung. Die Krankenkasse übernahm die Kosten nicht.
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