Definition und Kostenerstattung für Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Problempunkt
Ein Beschäftigter einer Behörde in Rumänien, der überwiegend am PC arbeitete, hatte die Kostenübernahme für eine neue Korrekturbrille i. H. v. ca. 530 Euro für Gläser, Gestell und Arbeitsleistung beantragt. Er hatte nach einer starken Verschlechterung seines Sehvermögens eine entsprechende fachärztliche Verordnung. Die Krankenkasse übernahm die Kosten nicht. Nachdem auch der Arbeitgeber die Kostenerstattung abgelehnt hatte, verklagte der Mitarbeiter die Behörde. Das erstinstanzliche Gericht wies die Klage ab. Das Berufungsgericht legte den Streit dem EuGH vor.
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