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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Diskriminierung durch Fragen in Online-Recruiting-Tool
§§ 15 Abs. 2, 7 Abs. 1, 22 AGG
Problempunkt
Die 1961 geborene Klägerin ist deutsche Staatsangehörige russischer Herkunft. Sie verfügt über ein Diplom als Systemtechnik-Ingenieurin und hatte bereits mehrere Jahre in diesem Bereich gearbeitet, zuletzt als Software-Entwicklerin.
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