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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Diskriminierung wegen Verlängerung des Vorrückungszeitraums?
Art. 2 Abs. 1 und 2, 6 Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG
Problempunkt
Auf das Arbeitsverhältnis des Klägers, der in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zur Pensionsversicherungsanstalt in Österreich steht, findet ein Tarifvertrag Anwendung, die sog. Dienstordnung Angestellte. Im Zeitpunkt der Einstellung des Klägers 1988 sah diese vor, dass nur Vordienstzeiten nach dem 18. Lebensjahr bei der Einstufung berücksichtigt werden.
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