Diskriminierung wegen Verlängerung des Vorrückungszeitraums?
Problempunkt
Auf das Arbeitsverhältnis des Klägers, der in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zur Pensionsversicherungsanstalt in Österreich steht, findet ein Tarifvertrag Anwendung, die sog. Dienstordnung Angestellte. Im Zeitpunkt der Einstellung des Klägers 1988 sah diese vor, dass nur Vordienstzeiten nach dem 18. Lebensjahr bei der Einstufung berücksichtigt werden. Im Fall des Klägers wurden dadurch Schulzeiten im Umfang von zwei Jahren und zehn Monaten nicht berücksichtigt.
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RA Dr. Steffen Nguyen-Quang

Lara Kalina

· Artikel im Heft ·
Der EuGH (Urt. v. 23.4.2020 – C-710/18) hatte imWege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Vorlage des BAG (Urt. v. 18.10.2018 – 6 AZR 232
Problempunkt
Die deutsche Klägerin war promovierte Historikerin und als Senior Lecturer/Postdoc an der Universität Wien beschäftigt
Problempunkt
Die beklagte Arbeitgeberin ist eine österreichische Tourismusgesellschaft. Gegen sie hat der bei ihr gebildete
Zeitliche Obergrenze bei Sachgrundbefristungen
§ 14 TzBfG soll nach dem Referentenentwurf (Ref-E) des BMAS folgenden Absatz 1a
Die Befristungsberechnung im WissZeitVG hat ihre Tücken. Anders als im TzBfG sind zahlreiche Verlängerungen bzw. Ausnahmeregelungen bei
Ausgangslage
Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie beschloss die Bundesregierung im März 2020 eine