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Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Durchführung agiler Arbeitsmethoden als mitbestimmungspflichtige Gruppenarbeit

§ 87 BetrVG

Problempunkt

Vorliegend stritten die Beteiligten gerichtlich über das Bestehen eines gesetzlichen Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG bei Durchführung von Gruppenarbeit unter Verwendung agiler Arbeitsmethoden (hier: „Scrum“) bzw. im Zusammenhang mit agilem Arbeiten.

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