Durchführung agiler Arbeitsmethoden als mitbestimmungspflichtige Gruppenarbeit
● Problempunkt
Vorliegend stritten die Beteiligten gerichtlich über das Bestehen eines gesetzlichen Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG bei Durchführung von Gruppenarbeit unter Verwendung agiler Arbeitsmethoden (hier: „Scrum“) bzw. im Zusammenhang mit agilem Arbeiten.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
David Johnson

· Artikel im Heft ·
Vor dem Sächsischen LAG stritten die Betriebsparteien über die Mitbestimmungspflichtigkeit der Anordnung zum Tragen von Headsets während
Für die Betriebe eines bundesweit tätigen Mobilfunknetzbetreibers gilt eine Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) über Vertrauensarbeitszeit
Am 6. März beging Prof. Dr. Frank Maschmann, langjähriges Mitglied und seit Heft 4/19 Sprecher des publizistischen Beirats von Arbeit und
●Problempunkt
Die Klägerin, die Bau- und Gartenmärkte im Bundesgebiet betreibt, wendet sich gegen eine Anordnung der Beklagten, die
Einleitung
„Workation“ (eine Mischung aus „work“ und „vacation“) ist einer der derzeit signifikantesten Trends im Kontext Global
Vor einer beabsichtigten Einstellung hat der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und vollständig über die Gründe, den betreffenden