Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Durchführung agiler Arbeitsmethoden als mitbestimmungspflichtige Gruppenarbeit
§ 87 BetrVG
Problempunkt
Vorliegend stritten die Beteiligten gerichtlich über das Bestehen eines gesetzlichen Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG bei Durchführung von Gruppenarbeit unter Verwendung agiler Arbeitsmethoden (hier: „Scrum“) bzw. im Zusammenhang mit agilem Arbeiten.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
