E-Mail-Review: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Problempunkt
Im vorliegenden Fall bestanden zwischen den Betriebsparteien insbesondere Rahmenbetriebsvereinbarungen zur Einführung und Anwendung informations- und kommunikationstechnischer Systeme. Nach deren Regelungsgehalt sollten für etwaige Kontrollmaßnahmen zur Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz gelten sowie eine private Nutzung des betrieblichen E-Mail-Accounts – vorbehaltlich einer Beeinträchtigung dienstlicher Belange sowie bei Wahrung einer Kostenneutralität für den Arbeitgeber – grundsätzlich erlaubt sein.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
David Johnson
· Artikel im Heft ·
In einem Klinikum mit mehr als 2.000 Beschäftigten stritten die Betriebsparteien um die Beteiligung des Betriebsrats bei der Aufstellung
Problempunkt
Die Parteien streiten über Arbeitsvergütung des im gewerblichen Bereich tätigen Klägers. Die Beklagte ist „Mitglied ohne
Nach der Rechtsprechung des BAG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen
Ausgangslage
Wenn in der betrieblichen Praxis Eilfälle auftreten sollten, veranlasst durch Krankheitsfälle eigentlich benötigter
Welche Definition des Begriffs Whistleblowing bzw. Hinweisgeber legen Sie zugrunde?
Herr Dr. Bissels, was genau sah der angesprochene Gesetzentwurf vor?