Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Einschlägige Berufserfahrung für die Arbeitsvermittlung
§ 18 TV-BA
l Problempunkt
Der Kläger ist bei der beklagten Agentur für Arbeit als Arbeitsvermittler tätig. Vor seiner Einstellung war er selbstständiger Handelsvertreter für Produkte zur Ausstattung von Großküchen. Bei der Beklagten wurde ihm konkret die Tätigkeit eines Arbeitsvermittlers mit Beratungsaufgaben übertragen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
