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AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Einschlägige Berufserfahrung für die Arbeitsvermittlung

§ 18 TV-BA

l Problempunkt

Der Kläger ist bei der beklagten Agentur für Arbeit als Arbeitsvermittler tätig. Vor seiner Einstellung war er selbstständiger Handelsvertreter für Produkte zur Ausstattung von Großküchen. Bei der Beklagten wurde ihm konkret die Tätigkeit eines Arbeitsvermittlers mit Beratungsaufgaben übertragen.

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