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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Elektronische Signatur für formwahrenden Abschluss von Befristungsabreden

§§ 126, 126a BGB; §§ 14, 16 TzBfG; § 17 VDG; Art. 3, 26, 30 eIDAS-VO

Problempunkt

Vorliegend stritten die Parteien über die rechtliche Wirksamkeit einvernehmlich getroffener Befristungsabreden. Der Kläger war – zunächst befristet für den Zeitraum vom 15.8.2018 bis 31.10.2019 – als Mechatroniker beim Rechtsvorgänger des Arbeitgebers beschäftigt. Am 19.8.2019 vereinbarte der Kläger mit dem nunmehr beklagten Arbeitgeber namentlich „aufgrund von § 14 Abs.

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