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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Entschädigung wegen Kopftuchverbots

Art. 4 GG; §§ 2, 8 Abs. 1, 15 Abs. 2, 22 AGG; § 2 Berliner Neutralitätsgesetz

Problempunkt

Die Klägerin ist Diplom-Informatikerin und bewarb sich als Quereinsteigerin für den Beruf der Lehrerin bei dem beklagten Land Berlin. Als gläubige Muslima trägt sie ein entsprechendes Kopftuch.

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