Erteilung einer Datenkopie
Problempunkt
Mit Einführung des Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche seiner personenbezogenen Daten wie verarbeitet werden, inklusive solcher Angaben wie die des Verarbeitungszwecks und der Speicherdauer. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, eine Erteilung von Kopien der verarbeiten Daten zu beantragen.
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Sarah Klachin
· Artikel im Heft ·
Anspruchsinhalt
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