Erteilung einer Datenkopie

Art. 15 Abs. 3 DSGVO; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

Macht der Kläger im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses pauschal die Erteilung einer Datenkopie gem. Art. 15 Abs. 3 DSGVO bzgl. sämtlicher von ihm empfangenen, versendeten oder ihn erwähnenden Emails geltend, ohne diese jedoch näher zu konkretisieren, so ist der entsprechende Klageantrag wegen Verstoßes gegen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO als unzulässig abzuweisen.

(Leitsatz der Bearbeiterin)

BAG, Urteil vom 27.4.2021 – 2 AZR 342/20

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Bild: beeboys/stock.adobe.com
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Problempunkt

Mit Einführung des Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche seiner personenbezogenen Daten wie verarbeitet werden, inklusive solcher Angaben wie die des Verarbeitungszwecks und der Speicherdauer. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, eine Erteilung von Kopien der verarbeiten Daten zu beantragen.

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Sarah Klachin

Sarah Klachin
LL.M., Rechtsanwältin, Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors PartmbH, München

· Artikel im Heft ·

Erteilung einer Datenkopie
Seite 53
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Woraus ergeben sich die Auskunftsansprüche?

Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jede Person das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer

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Ausgangslage

Datenschutzrechtliche Aspekte durchdringen das Arbeitsrecht immer stärker. Sei es die Frage nach der Stellung des

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Anspruchsinhalt

Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht – also einen Auskunftsanspruch – zu erfahren, ob, wie und welche

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Über wenige Rechtsfragen wird aktuell derart kontrovers diskutiert wie über die Reichweite des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO und

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Die Reichweite des immateriellen Schadensersatzanspruchs gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Danach hat

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Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden