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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Freizeit oder Geld
§ 4 Abs. 3 TVG
Problempunkt
Der Kläger ist ver.di-Mitglied und seit 1986 beschäftigt. Er verlangt von der Beklagten die Gewährung von Zeitausgleich für den 24.12. und für den 31.12. der Jahre 2012 bis 2015 sowie die Gewährung von 4,19 Minuten Erholungszeit pro Arbeitsstunde.
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