Direkt zum Inhalt
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Gleichheitswidrige Behandlung von Nachtarbeit

Art. 3 Abs. 1 GG

Problempunkt

Der Kläger ist als Weber/Einrichter im Schichtdienst bei der Beklagten, einem Unternehmen der Textilindustrie, beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft beiderseitiger Tarifbindung die Tarifverträge für die Textilindustrie Nordrhein Anwendung. Der Kläger war im Rahmen seines Schichtdienstes auch in Nachtschicht eingesetzt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium