●Problempunkt
In dem Streitfall ging es um ein Bewerbungsverfahren für eine 18 Monate befristete Stelle im öffentlichen Dienst einer Universität im Justiziariat/Personalwesen. Gegen den Bewerber lag eine nicht rechtskräftige Verurteilung des LG München I wegen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten vor. Diese Information befand sich auch in einem Wikipedia-Artikel zur Person des Bewerbers. Nach einer kurzen Google-Recherche fand der Arbeitgeber diesen Artikel und bezog diese Information in das Auswahlverfahren ein. Er lehnte den Bewerber ab.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
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