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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Headset ist keine technische Überwachungseinrichtung

§ 87 Abs. 1 Nr. 6; § 50 Abs. 1 BetrVG

Problempunkt

Die Beteiligten streiten über die Mitbestimmungspflichtigkeit der Anordnung zum Tragen von Headsets während der Arbeit. Die Beteiligte zu 2. ist ein international tätiges Bekleidungsunternehmen, dessen Zentrale sich in Dublin befindet. Der Beteiligte zu 1. ist der örtliche Betriebsrat (BR) einer der Standorte. Im Unternehmen besteht ein Gesamtbetriebsrat (GBR).

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