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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Headset ist keine technische Überwachungseinrichtung
§ 87 Abs. 1 Nr. 6; § 50 Abs. 1 BetrVG
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Mitbestimmungspflichtigkeit der Anordnung zum Tragen von Headsets während der Arbeit. Die Beteiligte zu 2. ist ein international tätiges Bekleidungsunternehmen, dessen Zentrale sich in Dublin befindet. Der Beteiligte zu 1. ist der örtliche Betriebsrat (BR) einer der Standorte. Im Unternehmen besteht ein Gesamtbetriebsrat (GBR).
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