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Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Höchstbetragsregelung für Sozialplanabfindung

Art. 267 Abs. 3 AEUV; §§ 3 Abs. 2, 7 Abs. 1, 15 Abs. 1 AGG

Problempunkt

Im Juni 2019 schloss die Beklagte anlässlich einer Betriebsstilllegung mit dem Betriebsrat u. a. einen Sozialplan, der für alle betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer eine von der Betriebszugehörigkeit abhängige und nach Lebensalter gestaffelte Abfindungsleistung vorsah, die allerdings auf einen Höchstbetrag von 75.000 Euro pro Arbeitnehmer begrenzt war.

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