Homeoffice statt Änderungskündigung bei Betriebsverlegung?
Problempunkt
Der Arbeitgeber ist eine Bank mit Sitz in Wuppertal und mehreren Niederlassungen, u. a. in Berlin. Die Arbeitnehmerin war seit 1992 Vertriebsassistentin in Berlin. Bei dem Arbeitgeber existierte eine Teleoffice-Richtlinie, nach der Teleoffice-Arbeitsplätze zu einer Alternative zum Arbeitsplatz in der Zentrale oder einer der Niederlassungen erklärt wurden. Die Kundenbetreuung wurde durch Außendienstmitarbeiter wahrgenommen, die bereits in der Vergangenheit teilweise im Homeoffice tätig waren.
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