Direkt zum Inhalt
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Homeoffice statt Änderungskündigung bei Betriebsverlegung?

§§ 4, 2, 1 Abs. 2 KSchG; § 106 GewO; § 102 BetrVG

Problempunkt

Der Arbeitgeber ist eine Bank mit Sitz in Wuppertal und mehreren Niederlassungen, u. a. in Berlin. Die Arbeitnehmerin war seit 1992 Vertriebsassistentin in Berlin. Bei dem Arbeitgeber existierte eine Teleoffice-Richtlinie, nach der Teleoffice-Arbeitsplätze zu einer Alternative zum Arbeitsplatz in der Zentrale oder einer der Niederlassungen erklärt wurden.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium