Innerbetriebliche Stellenausschreibung – Verlangen des Betriebsrats

§§ 50 Abs. 1, 58 Abs. 1, 93, 99 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BetrVG

1. Verlangt der Betriebsrat die innerbetriebliche Ausschreibung von allen im Betrieb zu besetzenden Stellen, muss der Arbeitgeber auch solche ausschreiben, die mit im Konzern ausgebildeten Nachwuchskräften besetzt werden sollen.

2. Will der Arbeitgeber im Konzern ausgebildete Nachwuchskräfte in ein Arbeitsverhältnis übernehmen, stellt dies eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dar, die der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats bedarf.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Beschluss vom 29.9.2020 – 1 ABR 17/19

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Bild: GaToR-GFX/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Beteiligten streiten über eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur innerbetrieblichen Stellenausschreibung.

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Marco Stahn

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Baker Tilly, Frankfurt am Main

· Artikel im Heft ·

Innerbetriebliche Stellenausschreibung – Verlangen des Betriebsrats
Seite 52
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