Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen
Problempunkt
Im vorliegenden Fall wurde der Kläger aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrags mit Wirkung ab dem 1.8.2018 bei der Beklagten zur Fachkraft für Lagerlogistik ausgebildet. Im zeitlich vorgelagerten Einstellungsverfahren hatte der Kläger auf einem bei der Beklagten verwendeten „Personalblatt“ die dort enthaltene Frage nach „Gerichtliche[n] Verurteilungen/schwebende[n] Verfahren“ wahrheitswidrig mit der Ankreuzmöglichkeit „Nein“ beantwortet. Nur kurze Zeit später – mithin bereits am 4.7.2018 – wurde der Kläger zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen eines Raubdelikts verurteilt.
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David Johnson

· Artikel im Heft ·
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Problempunkt
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Problempunkt
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● Problempunkt
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Verhältnis zu Strafrecht und Rechtsstaatsprinzip
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Problempunkt
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