Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen
§§ 123, 142 BGB; § 22 BBiG; § 53 BZRG
Problempunkt
Im vorliegenden Fall wurde der Kläger aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrags mit Wirkung ab dem 1.8.2018 bei der Beklagten zur Fachkraft für Lagerlogistik ausgebildet.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
