Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen
Problempunkt
Im vorliegenden Fall wurde der Kläger aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrags mit Wirkung ab dem 1.8.2018 bei der Beklagten zur Fachkraft für Lagerlogistik ausgebildet. Im zeitlich vorgelagerten Einstellungsverfahren hatte der Kläger auf einem bei der Beklagten verwendeten „Personalblatt“ die dort enthaltene Frage nach „Gerichtliche[n] Verurteilungen/schwebende[n] Verfahren“ wahrheitswidrig mit der Ankreuzmöglichkeit „Nein“ beantwortet. Nur kurze Zeit später – mithin bereits am 4.7.2018 – wurde der Kläger zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen eines Raubdelikts verurteilt.
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David Johnson
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung zur Aufhebung einer Versetzung des vorbestraften Arbeitnehmers A. Der
Die Corona-Pandemie hatte auch 2021 den Ausbildungsmarkt fest im Griff. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Bereits im ersten
Problempunkt
Gegenstand des Rechtsstreits ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses. Der Kläger ist seit mehreren Jahren bei der
Ausgangslage
„Sachgrundlose Arbeitszeitverringerung für mehr Flexibilität“ (vgl. Plenarprotokoll, 19/58, S. 6392f., 2018). Diese
Problempunkt
Die Klägerin ist in der von der Beklagten betriebenen Oberschule als Lehrerin beschäftigt. Nach Erteilung von zwei
● Problempunkt
Der Kläger ist seit April 2016 bei dem Arbeitgeber als Verkehrsflugzeugführer beschäftigt. Er absolvierte im Mai 2018 einen Lehrgang