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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen

§§ 123, 142 BGB; § 22 BBiG; § 53 BZRG

Problempunkt

Im vorliegenden Fall wurde der Kläger aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrags mit Wirkung ab dem 1.8.2018 bei der Beklagten zur Fachkraft für Lagerlogistik ausgebildet.

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