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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kein Anspruch auf Gleichbehandlung für Stammbeschäftigte
§§ 8, 13 AÜG; § 242 BGB
Problempunkt
Die Klägerin hatte zum 1.1.2013 mit der Beklagten einen Arbeitsvertrag über eine Beschäftigung als Call-Center-Agentin in einem Servicecenter abgeschlossen. Ein Tarifvertrag ist auf das Arbeitsverhältnis nicht anwendbar. Die Beklagte ist ein konzernabhängiges Unternehmen und beschäftigt bundesweit ca.
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