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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kein Anspruch auf Gleichbehandlung für Stammbeschäftigte

§§ 8, 13 AÜG; § 242 BGB

Problempunkt

Die Klägerin hatte zum 1.1.2013 mit der Beklagten einen Arbeitsvertrag über eine Beschäftigung als Call-Center-Agentin in einem Servicecenter abgeschlossen. Ein Tarifvertrag ist auf das Arbeitsverhältnis nicht anwendbar. Die Beklagte ist ein konzernabhängiges Unternehmen und beschäftigt bundesweit ca.

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