Keine Anfechtung nach rechtskräftiger Feststellung des Arbeitsverhältnisses
Problempunkt
Gegenstand des Rechtsstreits ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses. Der Kläger ist seit mehreren Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Sodann hat die Beklagte die Anfechtung des Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrags erklärt. Einige Wochen später wurde noch die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen. Sowohl die Anfechtung, als auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurden durch das Arbeitsgericht für unwirksam erklärt. Gegen das erstinstanzliche Urteil hat der Beklagte Berufung eingelegt.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
· Artikel im Heft ·
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Problempunkt
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Problempunkt
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