Keine Anfechtung nach rechtskräftiger Feststellung des Arbeitsverhältnisses
Problempunkt
Gegenstand des Rechtsstreits ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses. Der Kläger ist seit mehreren Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Sodann hat die Beklagte die Anfechtung des Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrags erklärt. Einige Wochen später wurde noch die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen. Sowohl die Anfechtung, als auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurden durch das Arbeitsgericht für unwirksam erklärt. Gegen das erstinstanzliche Urteil hat der Beklagte Berufung eingelegt.
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Das arbeitsgerichtliche Verfahren – Ein Überblick
Das Verfahren ist speziell auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten zugeschnitten und
Die Klage und auch die Berufung gegen das klageabweisende Urteil hatten u. a. keinen Erfolg, da ein hinreichender Vortrag zur Bildung von
Problempunkt
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die (vermeintliche) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch
Interesse des Arbeitgebers an der sozialrechtlichen Fragestellung
Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist es dem Arbeitgeber
● Problempunkt
Im Anschluss an eine Kündigung der Klägerin schloss diese im gerichtlichen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht einen
Problempunkt
Einige wahlberechtigte Arbeitnehmer haben die Betriebsratswahl im Betrieb des Standorts Hannover-Stöcken der Volkswagen