Keine Anfechtung nach rechtskräftiger Feststellung des Arbeitsverhältnisses
Problempunkt
Gegenstand des Rechtsstreits ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses. Der Kläger ist seit mehreren Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Sodann hat die Beklagte die Anfechtung des Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrags erklärt. Einige Wochen später wurde noch die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen. Sowohl die Anfechtung, als auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurden durch das Arbeitsgericht für unwirksam erklärt. Gegen das erstinstanzliche Urteil hat der Beklagte Berufung eingelegt.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die rechtliche Wirksamkeit einer einvernehmlich getroffenen
l Problempunkt
Der Entscheidung liegt der Abschluss eines Aufhebungsvertrags zugrunde. Die Arbeitnehmerin klagte auf Feststellung, dass das
Problempunkt
Im vorliegenden Fall wurde der Kläger aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrags mit Wirkung ab dem 1.8.2018 bei
Problempunkt
Der Kläger war seit dem 1.4.2000 Chefarzt der beklagten Klinik. Mit Schreiben vom 29.6.2018 kündigte die Beklagte das
Problempunkt
Der Arbeitgeber hat das mit dem Arbeitnehmer seit August 2017 bestehende Arbeitsverhältnis erstmals im April 2018
1 Statistik
Nach statistischer Erhebung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden bundesweit im Jahr 2018 bei den erstinstanzlichen