Problempunkt
Im Zeitraum zwischen 2011 bis 2014 hatte die Beklagte, deren Geschäftszweck die Verwaltung und Vermietung von Gebäuden ist, ein Einkaufszentrum in Berlin errichten lassen. Hierfür wurde eine aus zwei rechtlich selbstständigen Bauunternehmen bestehende Arbeitsgemeinschaft beauftragt. Nach der Insolvenz eines der beteiligten Unternehmen wurde der Bau des Einkaufszentrums gleichwohl durch das verbliebene Bauunternehmen als alleinigem Generalunternehmer fortgesetzt.
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David Johnson

· Artikel im Heft ·
Der Kläger war seit 30 Jahren als Vertriebsleiter in einem Unternehmen der Baubranche beschäftigt. Seine Jahresvergütung belief sich auf
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