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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Keine dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten
§§ 13 Abs. 2, 3 EntgTranspG; §§ 80 Abs. 1, 2, 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten. Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen im Bereich des Gesundheitswesens. In ihrem Betrieb ist der antragstellende Betriebsrat errichtet. Dieser hat einen Betriebsausschuss gebildet. Unter Hinweis auf das EntgTranspG, seine Förderaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr.
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