Keine dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten. Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen im Bereich des Gesundheitswesens. In ihrem Betrieb ist der antragstellende Betriebsrat errichtet. Dieser hat einen Betriebsausschuss gebildet. Unter Hinweis auf das EntgTranspG, seine Förderaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG sowie seine sonstigen betriebsverfassungsrechtlichen Überwachungspflichten und das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, hat der Betriebsrat ohne Erfolg die Überlassung von Entgeltlisten verlangt.
Weiterlesen mit AuA-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-Digital oder AuA-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Marco Stahn

· Artikel im Heft ·
Die Beteiligten stritten über die Überlassung von Entgeltlisten. Die Arbeitgeberin betreibt ein Gesundheitsunternehmen. Der bei ihr
1 Wann darf der Betriebsrat Einsicht nehmen?
Die praktische Handhabung dieses Einsichtsrechts führt immer wieder zu Konflikten mit dem
Arbeitsvertragliche Regelungen
Eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch
Nichtigkeit der Betriebsratswahl
Zunächst stellt sich – nicht nur für den Arbeitgeber – die Frage, ob die Wahl überhaupt wirksam ist. War sie
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über eine monatliche Einblicknahme des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten. Der antragstellende
Vor dem LAG Berlin Brandenburg (Beschl. v. 14.4.2021 – 15 TaBVGa 401/21, rk.) stritten die Betriebsparteien darüber, ob der Betriebsrat