Keine Eingliederung durch nur fachliches Weisungsrecht
Problempunkt
Die Arbeitgeberin entwickelt und vertreibt Software für die Automobilindustrie. Sie gehört zu dem internationalen D-Konzern, dessen Europazentrale in Frankreich ansässig ist, und unterhält in Deutschland 19 Standorte mit über 700 Arbeitnehmern. Die Beteiligten streiten darüber, welcher Betriebsrat für bestimmte Mitarbeiter Beteiligungsrechte (§ 87 Nr. 2, 3, 7, 10 BetrVG; §§ 99, 102 BetrVG) wahrnehmen darf. Sowohl am Standort H als auch am Standort S ist ein Betriebsrat errichtet.
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Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen
Gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1, 2 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat in Unternehmen mit
§ 78 BetrVG: Das allgemeine Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
Gemäß § 78 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit weder
Auf Augenhöhe verhandeln
Die Betriebsratswahlen 2022 liegen hinter uns. Ein Gremium wird gewählt und meist ist es selbstverständlich, dass sich die
Ein Betrieb mit 750 Arbeitnehmern plante, sich von insgesamt ca. 160 Beschäftigten betriebsbedingt zu trennen. Darüber informierte die
Ausgangslage
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden,
●Problempunkt
Matrixstrukturen sind einerseits dadurch gekennzeichnet, dass die arbeitsrechtliche und betriebswirtschaftliche