Keine Eingliederung durch nur fachliches Weisungsrecht

§ 99 BetrVG

Die Unterstellung eines in einem Betrieb tätigen Arbeitnehmers unter das fachliche Weisungsrecht eines in einem anderen Betrieb ansässigen Vorgesetzten führt nicht zur Eingliederung des Arbeitnehmers in den Beschäftigungsbetrieb des Vorgesetzten.

(Leitsatz des Gerichts)

BAG, Beschluss vom 26.5.2021 – 7 ABR 17/20

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Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Arbeitgeberin entwickelt und vertreibt Software für die Automobilindustrie. Sie gehört zu dem internationalen D-Konzern, dessen Europazentrale in Frankreich ansässig ist, und unterhält in Deutschland 19 Standorte mit über 700 Arbeitnehmern. Die Beteiligten streiten darüber, welcher Betriebsrat für bestimmte Mitarbeiter Beteiligungsrechte (§ 87 Nr. 2, 3, 7, 10 BetrVG; §§ 99, 102 BetrVG) wahrnehmen darf. Sowohl am Standort H als auch am Standort S ist ein Betriebsrat errichtet.

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Keine Eingliederung durch nur fachliches Weisungsrecht
Seite 57
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●Problempunkt

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