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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Keine Sozialversicherungspflicht in agiler Arbeitsweise
§ 7 SGB IV
Problempunkt
Der Kläger ist als spezialisierter Softwareentwickler tätig. Gemäß dem Rahmenvertrag über eine freie Mitarbeit hat ihn ein IT-Unternehmen an einen größeren Konzern im Rahmen eines „Projekts für die Erstellung von Individualsoftware“ vermittelt für ein Tageshonorar von 524 Euro.
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