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Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Keine Sozialversicherungspflicht in agiler Arbeitsweise

§ 7 SGB IV

Problempunkt

Der Kläger ist als spezialisierter Softwareentwickler tätig. Gemäß dem Rahmenvertrag über eine freie Mitarbeit hat ihn ein IT-Unternehmen an einen größeren Konzern im Rahmen eines „Projekts für die Erstellung von Individualsoftware“ vermittelt für ein Tageshonorar von 524 Euro.

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