Keine Tarifansprüche gegen sog. Solo-Selbstständige
Problempunkt
Die Parteien stritten um die Zahlung von Mindestbeiträgen und die Erteilung von Auskünften an die Ausbildungskostenausgleichskasse, die durch den „Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk“ vom 24.9.2012 (TV AKS 2012) errichtet worden war. Den TV AKS 2012 hatten der tarifzuständige Zentralinnungsverband und der gewerkschaftliche Fachverband der Schornsteinfeger abgeschlossen. Der Beklagte war Bezirksschornsteinfegermeister, bis er aus gesundheitlichen Gründen zum 30.11.2012 in den Ruhestand versetzt wurde.
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Dr. Markus Sprenger
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
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Problempunkt
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