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AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin verfassungsgemäß

Art. 4 Abs. 1, 2 GG, Art. 12 Abs. 1, 2 GG, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG

Problempunkt

Eine Deutschmarokkanerin, die als Muslima in der Öffentlichkeit ein Kopftuch trägt, wurde vor Aufnahme ihres Referendariats in Form eines Schreibens darüber belehrt, dass sich nach hessischer Gesetzeslage Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst neutral zu verhalten hätten.

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